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20.März 2025


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20.März 2025


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DSGVO: Bayern bürgernah und mittelstandsfreundlich

Laut dem Ministerratsbeschluß vom 5. Juni 2018 hat der Ministerrat beschlossen, den Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung der DSGVO zu verfolgen.

Hierzu wurden einzelne Punkte definiert, die sich ganz gut anhören. Wir hoffen, das diese dann auch wirklich so umgesetzt werden.

Hier die Punkte im Einzelnen:

  1. Kein  Amateursportverein, keine Musikkapelle oder sonstige vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragene Vereine müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
  2. Bei  einem  Erstverstoß  im  Dickicht  der  Datenschutzregeln drohen keine Bußgelder; Hinweise und Beratung haben Vorrang vor Sanktionen.
  3. Wir werden eine Praxis von Abmahnanwälten, die glauben  bei  Unternehmen  formelle  Datenschutzverstöße rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren zu können, nicht hinnehmen.
  4. Wir werden mit den Betroffenen weitere Bestimmungen im Datenschutzrecht identifizieren, bei deren Anwendung im Besonderen darauf hinzuwirken ist, dass die Ziele der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht und mit Augenmaß verfolgt werden.
  5. Hierzu werden wir weitere Gespräche mit Vereinen und Mittelständlern anbieten.

Das hört sich alles ganz gut an. Vor allem Punkt 3. Aber es bleibt abzuwarten, wie konkrete Maßnahmen gegen diese Abmahnrechtsanwälte dann aussehen können.
All das ist kein Grund jetzt lax mit der DSGVO umzugehen. Es ist weiterhin ratsam seine Webseite auf Datenschutzverstöße zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und diese zeitnah zu beheben.

Als Partneragentur von e-recht24.de für rechtssichere Webseiten helfen wir Ihnen gerne dabei.

Das Amtsblatt mit diesem Beschluß finden Sie hier.

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