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Info zum Thema DSGVO

Nachdem ich heute an einem Webinar zum Thema neue Datenschutz Grundverordnung teilgenommen habe, möchte ich ein paar grundsätzliche Infos, die ich aus diesem Webinar mitgenommen habe, teilen.

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, einige wichtige Aspekte sind noch nicht enthalten, der Artikel ist also unvollständig. ich weise insbesondere darauf hin, das dieser Artikel nicht die eigene Recherche zur neuen DSGVO ersetzen kann und darf.

Meine Kunden erhalten in Kürze eine Email, mit den Details und wie das weitere Vorgehen bei uns sein wird.

Die neue DSGVO tritt am 28.05.2018 in Kraft, wobei Teile bereits jetzt gelten.

Zwei gute Nachrichten vorweg: ein Impressum, das nach den bislang gültigen Regeln erstellt wurde, ist weiterhin gültig. Bei Webseiten ändert sich lediglich die Datenschutzerklärung.
Auch datenschutzrechtlich korrekte Cookie Abfragen müssen noch nicht geändert werden, da hier die Gesetzgebung nicht abgeschlossen ist. Die entsprechenden Änderungen müssen wohl erst 2019 durchgeführt werden.

Nun zur Datenschutzerklärung. Dies betrifft JEDE Webseite, die personenbezogene Daten speichert. Dazu gehören auch IP Adressen! D.h., das eigentlich jede Seite betroffen ist, da ja auf so gut wie jeder Webseite Serverlogs mitlaufen, die der Webseitenbetreiber einsehen kann. Darin stehen IP Adressen und die wiederum gelten als personenbezogene Daten.
Also ist es egal ob es sich um eine private Webseite, einen Verein, eine Behörde oder ein Großkonzern handelt. Alle sind betroffen.

Jede Webseite benötigt eine gesonderte Datenschutzerklärung, die von der jeder Seite aus erreichbar ist. Daher siedelt man diese i.d.R. im Hauptmenü oder im Footer einer Seite an. Sie sollte mit einem Klick erreichbar sein.

Ab Mai 2018 ist dann eine neue DSE (Datenschutzerklärung) erforderlich.Ein paar der wichtigsten Neuerungen:

  • Die DSE muss in einer einfachen Sprache gehalten sein, so das man sie verstehen kann.
  • Es sind die Kontaktdaten des Seitenbetreibers anzugeben.
  • Jeder Punkt in der DSE muss die Rechtsgrundlage angeben, der dieser Punkt zugrunde liegt.

Besonders der letzte Punkt wird es eventuell erforderlich machen, das man im Einzelfall einen Rechtsanwalt konsultieren sollte, damit man nicht in irgendwelche rechtlichen Fallen tappt. Das ist aber immer vom Angebot der Webseite abhängig. Die meisten Webseiten werden das nicht benötigen. In den nächsten Wochen werden sicher auf den gängigen Webseiten zum Internet Recht entsprechend vorbereitete Texte auftauchen, die man dann vorsichtig und an die eigene Webseite angepasst kopieren darf.

An dieser Stelle möchte ich folgendes empfehlen:auch jetzt schon in der DSE keine Passagen einbauen, die man nicht nutzt. Wer also kein Google Analytics nutzt, benötigt keine Passage in der DSE zum Thema Google Analytics. Das gleiche gilt für andere Tracking Tools oder Social Media Tools. Insbesondere bei Social Media Tools sollte man ganz vorsichtig sein. Zum Beispiel Facebook LIKE und SHARE Buttons sind auf deutschen Webseiten nicht erlaubt! Denn FB kann damit mittracken, wo jemand, der nicht bei FB abgemeldet ist, surft. Einen Link zu FB kann man setzen, aber man darf eben keine Module einbauen, die zum Beispiel die letzten Infos von FB anzeigen oder "Freunde" Bilder oder ähnliches.

Wie man an diesen wenigen Infos sieht, wird das Thema Datenschutz komplexer und enthält mehr rechtliche Fallen als bislang. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Internet Agentur darauf, das diese Agentur diese rechtlichen Aspekte ausreichend würdigt. Ansonsten laufen Sie Gefahr eine Abmahnung zu erhalten. Geldbußen bei einer Verletzung der neuen DSGVO können ab Mai extrem teuer werden!

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