Neue Datenschutzerklärung
Mal wieder haben die Datenschützer sich etwas Neues ausgedacht: seit dem 24. Februar 2016 müssen Webseitenbetreiber (und das gilt eigentlich für fast alle) die Datenschutzerklärung als seperate Webseite anbieten.
Diese Datenschutz-Webseite muss für den Benutzer sofort sichtbar sein, d.h. sie sollte auf der Startseite verlinkt werden.
Damit will man verhindern, das Angaben zum Datenschutz im Impressum "versteckt" werden und Besucher der Webseite sich sofrt darüber informieren können, was mit Ihren Daten passiert.
Meine persönlichen 50 Cent dazu: Datenschutz ist extrem wichtig und ich verstehe auch, das der eine Besucher von 1.000, der das lesen will, das auch bekommt. Aber was war falsch daran, es auf der Seite unterzubringen, wo auch das Impressum stand? Den, den es interessiert, hat es da gefunden (war ja fast auf jeder Webseite so). Den, den es nicht interessiert, der liest es auch nicht, wenn es auf einer gesonderten Seite steht.
Jedenfalls sollte man es einbinden, denn Abmahnungen drohen nicht nur von windigen Abmahnanwälten, sonders seit neuestem auch von Verbraucherschutzorganisationen!
Also aufgepaßt Webmaster....!
Quelle:
- http://www.internet-law.de/2016/02/verbandsklagerecht-bei-datenschutzverstoessen-ab-dem-24-02-2016.html
- http://www.pressebox.de/pressemitteilung/trusted-shops-gmbh/Neues-Gesetz-ab-24022016-Verbraucherschuetzer-koennen-Datenschutzverstoesse-abmahnen/boxid/781877