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Abmahnwelle wegen Google Fonts

Schriftarten auf Webseiten werden oft von Google Servern geladen - Verstoß gegen die DSGVO! (Copyright: Greg Bulla on Unsplash)Aktuell laufen eine oder mehrere Abmahnwellen in Deutschland wegen der Einbindung von Google Webfonts in die eigene Webseite.

Auslöser ist ein Urteil des Landgericht München, das am 20.Januar 2022 (Az.: 3 O 17493/20) rechtskräftig wurde, siehe auch hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-612?hl=true

Satz 1 sagt folgendes:
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, bei einem Aufruf einer von der Beklagten betriebenen Internetseite durch den Kläger dessen IP-Adresse durch Bereitstellung einer Schriftart des Anbieters Google (Google Fonts) dem Anbieter dieser Schriftart offenzulegen.

Das heißt, das beim Aufruf der Webseite Schriften aus der beliebten Schriftarten Bibliothek von Google (ca. 1.400 kostenfreie Schriftarten) geladen werden. Bei dem Laden dieser Schriftarten können persönliche Daten des Benutzers (IP Adresse) an Google übermittelt werden und das fast immer an Google USA. Die USA sind aber, was Datenschutz angeht, ein unsicherer Drittstaat.
Außerdem dürfen persönliche Daten lt DSGVo nicht an Dritte übermittelt werden, ohne das der Benutzer seine Einwilligung gibt.
Dies kann über ein sogenanntes Cookie Banner erfolgen, wo der Benutzer dediziert solchern Diensten zustimmen oder diese ablehnen kann.

Bei Google Fonts gibt es allerdings auch die Möglichkeit diese Schriftarten zu nutzen, ohne sie immer und bei jedem Aufruf der Webseite von einem Google Server zu holen. Man bindet sie einfach lokal ein.

Über die Seite https://google-webfonts-helper.herokuapp.com/fonts von Mario Ranftl aus Österreich kann man nicht nur den benötigten CSS Code zusammenstellen und herunterladen, sondern auch die jeweilige Schriftart als ZIP File.

Ein riesen Dank an Mario Ranftl für die Bereitstellung dieses Services!

Mit diesen beiden Dingen kann man dann die Font (Schriftart) auf dem eigenen Webserver anlegen und einbinden, so das die Notwendigkeit, einen Google Server anzusprechen, entfällt.

Um nun zu prüfen, ob man auf der eigenen Webseite Google Fonts von einem Google Server holt und damit Gefahr läuft, abgemahnt zu werden, kann man die Seite prüfen lassen. Dazu haben einige Webseiten sogenannte Google Fonts Checker eingerichtet.
Wir können hier den Checker auf e-recht24.de empfehlen, denn wir haben ihn auf dutzenden Seiten erfolgreich einsetzen können.
Sie finden in hier: https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner

Man kann das auch selber prüfen, in dem man den Quelltext der Seite anschaut (in Firefox z.B. rechte Maustaste auf der Webseite "Seitenquelltext anzeigen").
Dort finden sich dann zumeist Codezeile(n) wie diese:

<link href="https://fonts.googleapis.com/css?family=Noto%20Sans:100,100i,300,300i,400,400i,500,500i,700,700i,900,900i&subset=latin&display=swap" class="attribute-value">

Der Ausdruck "fonts.googleapis.com" oder auch "fonts.gstatic.com" weist darauf hin, das die Schriftart direkt vom Google Font Server geladen wird - mit den damit verbundenen Datenschutz Risiken. Allerdings reicht es manchmal nicht aus, das man den eigenen Quellcode prüft. Manche Aufrufe kommen aus CSS Dateien, die von Drittanbieter Tools stammen, die man in die Webseite eingebunden hat, z.B. Templates oder Recpatcha Komponenten. Daher macht ein Scanner wie oben verlinkt, durchaus Sinn. Dieser findet auch diese Aufrufe zu einem Google Font Server.

Wer eine Joomla Webseite besitzt und Google Fonts von einem Google Server holt, kann sich gerne an uns wenden. Wir können behilflich sein, diese lokal einzubinden. Nutzen Sie dazu bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.

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